Der Hund im Testament

Tier im Testament: Wenn das Heimtier den Halter überlebt

Heimtiere sind für viele Menschen nicht nur Tiere, sondern Familienmitglieder und enge Begleiter im Leben. Daher überrascht es nicht, dass immer mehr Heimtierhalter sich Gedanken darüber machen, was nach ihrem eigenen Ableben mit ihren geliebten Tieren geschehen soll. Will man als Besitzer sicherstellen, dass das Tier auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist, sollten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen sein.

Das Wissen, dass sich jemand um den treuen Hund oder die geliebte Katze kümmern wird, wenn man selbst nicht mehr da ist, nimmt eine Last von den Schultern – und das ganz unabhängig vom eigenen Alter. Hierzu lassen sich die konkreten Wünsche in einem Testament verankern. Um dies umzusetzen, sollte man einen Experten hinzuziehen. Die Grundlagen erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, der sich mit seiner Kanzlei (https://www.tierrecht-anwalt.de) auf die Rechtsgebiete rund um Tiere, das Tierrecht, spezialisiert hat: „Bei einem Heimtier handelt es sich um ein Mitgeschöpf, dass nach § 90a BGB rechtlich wie eine Sache behandelt wird und vererbt werden kann, also wie ein Haus oder Auto. Umgekehrt darf ein Tier nach §§ 1 und 1923 BGB selbst nichts erben, weil es kein Träger von Rechten und Pflichten ist.“ Wer das Wohlergehen seines Tieres über das Erbe absichern möchte, kann dafür bestimmte Auflagen im Testament bestimmen.

Als Erbe darf sowohl eine Person, also etwa ein Nachkomme oder eine nicht verwandte Betreuerin oder Bekannte, als auch eine Organisation oder Stiftung eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, bereits vorab mit den Betreffenden darüber zu sprechen. „Wie beim sonstigen Nachlass auch, können Erben das Erbe ausschlagen. Wenn man sich aber im Vorfeld einigt, dass die Verantwortung für das Tier übernommen und ein Teil des Vermögens für die Pflege und Haltungskosten bestimmt wird, dann gibt es in der Regel keine böse Überraschung“, sagt der Experte. „Wenn ich mein Tier liebe – und das tue ich, wenn ich mir Gedanken darüber mache, wie ich sein Wohlergehen nach meinem Tod absichern kann – dann gibt so eine Einigung einfach auch eine große Gewissheit und beruhigt.“

Im Vordergrund steht in der Regel das Ziel, dass der Erbe dafür Sorge trägt, dass es dem Tier weiter an nichts fehlt, dass also für Pflege, Futter, Tierarztbesuche und Co. gesorgt ist. Darüber hinaus können aber auch andere Auflagen an das Erbe geknüpft sein, wie der Rechtsanwalt ausführt: „Berühmt ist etwa das Beispiel vom Modeschöpfer Mooshammer, der seine Hündin Daisy seinem Fahrer vermacht hatte. Weil die Hündin selbst nicht erben durfte, wurde bestimmt, dass der Chauffeur sich um Daisy kümmert und dafür bis zu ihrem Tod Wohnrecht in der Villa bekam.“ Alternative Auflagen können etwa sein, dass der feste Tierarzt beibehalten werden soll, dass eine bestimmte Zeit für Spielen und Spazieren vorgesehen wird oder dass das Fell des Tieres täglich gebürstet wird. Hier sind viele Details möglich.

Zusätzlich kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der prüft, ob alles eingehalten wird. „Das kann eine Person aus dem Umfeld sein, aber auch ein Anwalt oder eine Tierschutzorganisation. Die gängige Empfehlung ist meist der neutrale Blick einer externen Person, damit kein Streit aus dieser Kontrolle entsteht“, fasst Ackenheil zusammen.

Prinzipiell kann jeder sein Testament selbst verfassen und muss es nicht notariell beglaubigen lassen. Wenn aber – wie im Mooshammer-Beispiel – Werte wie ein Haus mit dem Erben des Tieres verknüpft sind, kommt es sehr genau auf die Formulierungen an. Rechtsanwalt Ackenheil macht das deutlich: „Die exakte Formulierung im Testament muss wohlüberlegt sein. Dafür sollte man sich jemanden suchen, der auf das Erbrecht spezialisiert ist. Ungenaue oder unzulässige Formulierungen können sonst dafür sorgen, dass das Erbe anders als gewünscht verteilt wird.“ So vergessen Laien schnell, dass womöglich ein geänderter Grundbucheintrag notwendig werden könnte. Oder es gibt eine schwammige Formulierung und damit ein Schlupfloch, nach dem die Wünsche des Erblassers nicht im Detail umgesetzt werden müssen.

„Wenn ein Testament durch einen Fehler nicht anerkannt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei rückt dann eine Frage in den Fokus: Was war der Wille des Erblassers?“, sagt der Experte. Für solche Fälle sei es immer hilfreich, wenn man die Entscheidung etwas vorlagert. Wenn etwa in einer Vorsorgevollmacht bestimmt ist, dass sich eine bestimmte Vertrauensperson um den Hund kümmert, wenn man selbst zum Beispiel durch einen Unfall nicht in der Lage dazu ist, dann könnte das auch dem Willen des Erblassers im Testament entsprechen. Letztlich geben Testament und Vollmacht dem Tierhalter aber auch einfach die Gewissheit, dass sich jemand um das geliebte Heimtier kümmert. IVH

Kinder und der Tod des Heimtiers: Wie mit der Trauer umgehen?

Kinder und der Tod des Heimtiers: Wie mit der Trauer umgehen?

Kinder und der Tod des Heimtiers: Wie mit der Trauer umgehen?

Der Verlust eines geliebten Heimtiers kann für die ganze Familie eine schwierige Zeit sein, insbesondere aber für Kinder, die das erste Mal mit dem Tod konfrontiert werden. Gerade in diesen Momenten fällt auf, dass Heimtiere immer häufiger wie Familienmitglieder oder Freunde wahrgenommen werden und ihr Fehlen einen großen Verlust bedeutet. Eltern sollten ihre Kinder in dieser schwierigen Phase unterstützen, wissen aber manchmal nicht wie.

Beate Alefeld-Gerges ist Vorstand und pädagogische Leiterin von Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V. in Bremen. Täglich beschäftigt sie sich mit Kindern und wie diese vor allem mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen umgehen: „Das ist je nach Alter ganz verschieden. Kinder unter sechs Jahren haben noch kein richtiges Verständnis vom Tod und sehen ihn eher als vorübergehend an; sie fragen oft, wann die verstorbene Person wiederkommt. Ab sieben Jahren verstehen die meisten Kinder dann diese Endgültigkeit und beginnen Fragen zu stellen. Einige haben Angst, dass auch geliebte Menschen oder weitere Tiere sterben könnten. Hier sollten Eltern ihnen erklären, dass der Tod des Heimtiers nichts mit der Gesundheit anderer zu tun hat. Ist das Heimtier an einer Krankheit verstorben, werden viele Kinder auch dazu Fragen haben, die soweit wie möglich beantwortet werden sollten. Jugendliche können den Tod schließlich akzeptieren, brauchen aber meist offene Gespräche und gemeinsamen Austausch, um mit ihrer Trauer zurechtzukommen.“

Trauer ist ein ganz natürlicher Prozess, über den Eltern mit ihren Kindern reden sollten und dabei ihre eigenen Gefühle nicht verbergen müssen. „Kinder gehen mit ihrer Trauer meist viel intuitiver um als Erwachsene. Sie halten keine traurigen Emotionen zurück, suchen bedenkenlos Halt in einer Umarmung und lassen vor allem auch glückliche Gefühle trotzdem zu – da können wir Erwachsenen uns oft eine Scheibe von abschneiden“, so die Expertin. Entsprechend sollte man Kindern Raum geben, über ihre Gefühle zu sprechen und allgemeine Fragen rund um das Thema Tod ehrlich und einfühlsam beantworten. Das gilt auch wenn ein geliebtes Tier verstorben ist. Es kann helfen, sich gemeinsam an die schönen Erfahrungen mit dem Tier zu erinnern, etwa: Was vermisst du am meisten? Erinnerst du dich an diesen einen lustigen Moment?

Auch Abschiedsrituale können Kindern helfen, ihre Trauer zu verarbeiten und dem Abschied einen festen Rahmen zu geben. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, das Tier beispielsweise auf einem Tierfriedhof oder in einem Friedwald mit einer kleinen Zeremonie zu bestatten. Wenn es die örtlichen Satzungen erlauben und das eigene Grundstück (nicht gemietet) nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt, können die meisten Heimtiere auch im eigenen Garten begraben werden. Zu den genauen Regelungen im jeweiligen Ort kann auch beim Veterinäramt nachgefragt werden. Generelle Fragen zur Tierbestattung beantwortet der Bundesverband der Tierbestatter auf seiner Webseite.

„Abseits von Beerdigungszeremonien gibt es aber auch viele Möglichkeiten, mit dem Nachwuchs kreativ zu werden und sich gemeinsam zu erinnern. Dann sind die Kinder ihrer Trauer nicht hilflos ausgeliefert, sondern können etwas tun“, erklärt Alefeld-Gerges. „Je nach Alter des Kindes kann es beispielsweise Bilder malen oder die Familie kann gemeinsam ein Buch mit Fotos, Geschichten und besonderen Erinnerungen basteln und gestalten. Kinder haben hier meist auch sehr viele eigene Ideen. Vielleicht hilft aber auch ein Erinnerungsstück wie das Lieblingsspielzeug des Tiers dabei, hin und wieder positiv an das Heimtier zurückzudenken. Alternativ kann man beispielsweise eine Kerze wählen, die das Kind immer dann anzünden darf, wenn es sich an gemeinsame Momente erinnern möchte oder man kann einen Luftballon mit einem Brief steigen lassen, um seinem geliebten Tier noch etwas mitzuteilen.“

Das Bedürfnis nach einem neuen Heimtier: Eine gute Idee? Früher oder später wird beim Kind oder den Eltern vielleicht der Wunsch nach einem neuen Heimtier aufkommen. Das ist grundsätzlich keine schlechte Idee – war doch das letzte Heimtier über einige Jahre schon ein treuer Begleiter, der für viel Freude gesorgt hat. Hierbei sollte man aber bedenken: Das neue Tier ist immer ein neues Individuum, auf das man sich neu einlassen muss – niemals aber ein bloßer Ersatz. „Ein solcher Schritt sollte daher immer nur erfolgen, wenn die Trauer nicht mehr so akut ist und man sich voll auf den neuen Mitbewohner einlassen kann“, rät die Expertin. „Das sollte keine vorschnelle Entscheidung sein. Geht die Idee von den Eltern aus, sollten sie sich vorher mit ihrem Kind zusammensetzen und es in die Überlegungen mit einbeziehen. Manche Kinder sind sofort bereit für solche Veränderungen – andere brauchen dagegen etwas länger, die Trauer vollständig zu verarbeiten.“

Gerade, weil die Eltern selbst in der Regel ebenso an ihrem Heimtier hingen wie das Kind, kann es sein, dass sie die Trauerphase überwältigt oder sie nicht wissen, was sie als nächstes tun sollen. „Glücklicherweise sind Eltern hier nicht auf sich allein gestellt“, sagt Alefeld-Gerges. „Wenn es darum geht, dem Kind das Thema Tod einfühlsam zu vermitteln, gibt es zum Beispiel viele Kinderbücher, die dabei unterstützen können und das Thema kindgerecht aufarbeiten. Etwa das Buch „Gehört das so?“ über ein Mädchen, dessen Kanarienvogel verstorben ist und das nun lernt, mit der Trauer umzugehen. Solche Geschichten geben einen guten Anstoß, über den Verlust oder Fragen des eigenen Kindes gezielt zu sprechen. Wenn ein Kind auch nach längerer Zeit Schwierigkeiten hat, mit dem Verlust umzugehen, sollte man aber auch nicht davor zurückscheuen, professionelle Hilfe zu suchen, etwa bei einem Kinderpsychologen. Im Gegensatz zu den selbst trauernden Eltern sind diese darin geschult, mit solch schwierigen Themen umzugehen.“

Für Unterstützung können sich Kinder oder Eltern für ihre Kinder zum Beispiel an Einrichtungen wie Trauerland, an die bundesweite Jugend-Onlineberatung zu den Themen Abschied, Tod und Trauer (https://www.da-sein.de/) oder die Telefonseelsorge „Nummer gegen Kummer“ unter der 116 111 wenden. IVH