Allergie aufs Heimtier

Allergie aufs Heimtier

Allergisch aufs Heimtier: Das kann man tun

Für zahlreiche Menschen mit einer Tierhaarallergie bleibt der Wunsch nach einem Hund oder einer Katze unerfüllt. Auch, wenn die Symptome später auftreten oder sich verstärken, müssen sich Halter schlimmstenfalls von ihrem vierbeinigen Mitbewohner trennen. Es gibt heute allerdings verschiedene Behandlungsansätze: allen voran die Immuntherapie.

Was ist eigentlich eine Allergie? Und wie unterscheidet sich diese von einer Sensibilisierung? Professor Dr. Karl Christian Bergmann, Abteilungsleiter am Institut für Allergieforschung an der Berliner Charité, erklärt dazu die Grundlagen: „Beim Kontakt mit einer Katze können Katzenallergene übertragen werden. Wenn sich als Abwehrreaktion spezifische Antikörper dagegen bilden, dann ist die Person sensibilisiert. Von einer Allergie spricht man erst, wenn sich in Folge einer Sensibilisierung auch Symptome beim Kontakt mit dem Allergen bilden.“ Grundsätzlich ist eine Allergie also eine Überreaktion des Immunsystems auf eigentlich harmlose Substanzen. Typische Symptome sind etwa häufiges Niesen, Atemprobleme, juckende Augen oder Hautausschläge.

Entgegen dem Begriff „Tierhaarallergie“ tragen allerdings nicht die Haare die Allergene dauerhaft in sich. Vielmehr haften diese unter anderem über Speichel, Schweiß und Schuppen den Haaren an. Da die Allergene sich auch an den feinen Staub in der Luft anheften können, ist gar kein direkter Kontakt zum Tierhaar nötig, um bei Menschen eine Reaktion auszulösen.

Einige Details zur Entstehung einer Allergie sind noch nicht gänzlich erforscht. So ist laut Professor Bergmann derzeit noch nicht vollkommen geklärt, wie schnell man sich sensibilisiert und wann und warum plötzlich bei manchen Menschen Symptome auftreten und eine Allergie erkennbar wird. Teilweise kann dieser Prozess Jahre dauern.

Das gilt für Kinder, die erst nach einigen Lebensjahren Symptome einer Allergie zeigen, wie für Erwachsene, die zuweilen viele Jahre beschwerdefrei mit einer Katze oder einem Hund zusammengelebt haben und dann eine Allergie entwickeln.

„Das Wichtigste ist zu wissen, dass man eine Immuntherapie, die früher Desensibilisierung genannt wurde, auch gegen Tierhaare machen kann“, sagt der Experte. Dafür gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder werden regelmäßig Allergene unter die Haut gespritzt (subkutan) oder in Form von Tropfen oder Tabletten (sublingual) eingenommen. „Die sublinguale Immuntherapie bei Tierhaarallergien hat sehr viel weniger Nebenwirkungen und wird bevorzugt.“ Zum Erfolg dieser Therapie führt Professor Bergmann aus: „Bei keinem Patienten kann man voraussagen, ob eine Immuntherapie bei ihm mit Sicherheit wirkt. Wenn wir bei einer sublingualen Therapie mit Katzenhaarextrakt von etwa 80 Prozent Erfolg sprechen, dann tritt dieser trotzdem erst nach vier bis sechs Monaten auf und es muss weiter therapiert werden.“

Die Immuntherapie behandelt also direkt die Ursache. Andere Behandlungsansätze therapieren dagegen kurzfristig die Symptome. Verbreitet sind etwa Medikamente in Form von Tabletten, Salben, Tropfen oder Asthmasprays. Bei akuten Beschwerden werden Antihistaminika verwendet, bekannte Arzneistoffe sind Loratadin oder Cetirizin.

Ein letzter Ansatz ist die sogenannte Karenz, also der Versuch, den Kontakt mit den auslösenden Allergenen zu vermindern oder ganz zu vermeiden. Eine gründliche Hygiene hilft dabei. Sowohl die Böden und Möbel in der Wohnung als auch die Kleidung sollten entsprechend regelmäßig gesäubert werden, um etwa Tierhaare und anhaftende Allergene zu entfernen. Außerdem sollte das Schlafzimmer nicht für die Tiere zugänglich sein. Regelmäßiges Lüften senkt zudem den Anteil an Auslösern in der Luft.

Katzen und Hunde sind die beliebtesten Heimtiere in Deutschland. So kennen die meisten Menschen wohl am ehesten auch Allergiker gegen diese Tierarten. Doch „grundsätzlich können allergische Reaktionen gegen alle Tiere auftreten, die ein Fell besitzen. Selten gibt es auch Allergien gegen Federn, zum Beispiel gegen Wellensittiche oder Tauben. Allergien gegen Schildkröten oder Schlangen selbst sind nicht bekannt, wohl aber gegen den Kot dieser Tiere“, erläutert Professor Bergmann.

Hunderassen wie dem Pudel oder Katzenrassen wie der Devon Rex wird häufig zugeschrieben, dass sie keine Allergien auslösen würden. Diese Tiere haben in der Regel jedoch bloß ein spezielles Fell, das weniger Haare verliert oder sie speicheln weniger. Dem Allergologen zufolge gibt es bisher keine Art, die wirklich für Allergiker geeignet ist: „Die einzelnen Hunde und Rassen können unterschiedliche Mengen an Allergenen freisetzen. Einen allergenfreien Hund gibt es bis heute nicht.“ Wer trotz bestehender Allergie darüber nachdenkt, sich ein Heimtier zuzulegen, sollte im Vorfeld bei einem Arzt einen Allergietest spezifisch für die Allergen-Charakteristika der gewünschten Rasse durchführen lassen. IVH

Der Hund im Testament

Tier im Testament: Wenn das Heimtier den Halter überlebt

Heimtiere sind für viele Menschen nicht nur Tiere, sondern Familienmitglieder und enge Begleiter im Leben. Daher überrascht es nicht, dass immer mehr Heimtierhalter sich Gedanken darüber machen, was nach ihrem eigenen Ableben mit ihren geliebten Tieren geschehen soll. Will man als Besitzer sicherstellen, dass das Tier auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist, sollten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen sein.

Das Wissen, dass sich jemand um den treuen Hund oder die geliebte Katze kümmern wird, wenn man selbst nicht mehr da ist, nimmt eine Last von den Schultern – und das ganz unabhängig vom eigenen Alter. Hierzu lassen sich die konkreten Wünsche in einem Testament verankern. Um dies umzusetzen, sollte man einen Experten hinzuziehen. Die Grundlagen erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, der sich mit seiner Kanzlei (https://www.tierrecht-anwalt.de) auf die Rechtsgebiete rund um Tiere, das Tierrecht, spezialisiert hat: „Bei einem Heimtier handelt es sich um ein Mitgeschöpf, dass nach § 90a BGB rechtlich wie eine Sache behandelt wird und vererbt werden kann, also wie ein Haus oder Auto. Umgekehrt darf ein Tier nach §§ 1 und 1923 BGB selbst nichts erben, weil es kein Träger von Rechten und Pflichten ist.“ Wer das Wohlergehen seines Tieres über das Erbe absichern möchte, kann dafür bestimmte Auflagen im Testament bestimmen.

Als Erbe darf sowohl eine Person, also etwa ein Nachkomme oder eine nicht verwandte Betreuerin oder Bekannte, als auch eine Organisation oder Stiftung eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, bereits vorab mit den Betreffenden darüber zu sprechen. „Wie beim sonstigen Nachlass auch, können Erben das Erbe ausschlagen. Wenn man sich aber im Vorfeld einigt, dass die Verantwortung für das Tier übernommen und ein Teil des Vermögens für die Pflege und Haltungskosten bestimmt wird, dann gibt es in der Regel keine böse Überraschung“, sagt der Experte. „Wenn ich mein Tier liebe – und das tue ich, wenn ich mir Gedanken darüber mache, wie ich sein Wohlergehen nach meinem Tod absichern kann – dann gibt so eine Einigung einfach auch eine große Gewissheit und beruhigt.“

Im Vordergrund steht in der Regel das Ziel, dass der Erbe dafür Sorge trägt, dass es dem Tier weiter an nichts fehlt, dass also für Pflege, Futter, Tierarztbesuche und Co. gesorgt ist. Darüber hinaus können aber auch andere Auflagen an das Erbe geknüpft sein, wie der Rechtsanwalt ausführt: „Berühmt ist etwa das Beispiel vom Modeschöpfer Mooshammer, der seine Hündin Daisy seinem Fahrer vermacht hatte. Weil die Hündin selbst nicht erben durfte, wurde bestimmt, dass der Chauffeur sich um Daisy kümmert und dafür bis zu ihrem Tod Wohnrecht in der Villa bekam.“ Alternative Auflagen können etwa sein, dass der feste Tierarzt beibehalten werden soll, dass eine bestimmte Zeit für Spielen und Spazieren vorgesehen wird oder dass das Fell des Tieres täglich gebürstet wird. Hier sind viele Details möglich.

Zusätzlich kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der prüft, ob alles eingehalten wird. „Das kann eine Person aus dem Umfeld sein, aber auch ein Anwalt oder eine Tierschutzorganisation. Die gängige Empfehlung ist meist der neutrale Blick einer externen Person, damit kein Streit aus dieser Kontrolle entsteht“, fasst Ackenheil zusammen.

Prinzipiell kann jeder sein Testament selbst verfassen und muss es nicht notariell beglaubigen lassen. Wenn aber – wie im Mooshammer-Beispiel – Werte wie ein Haus mit dem Erben des Tieres verknüpft sind, kommt es sehr genau auf die Formulierungen an. Rechtsanwalt Ackenheil macht das deutlich: „Die exakte Formulierung im Testament muss wohlüberlegt sein. Dafür sollte man sich jemanden suchen, der auf das Erbrecht spezialisiert ist. Ungenaue oder unzulässige Formulierungen können sonst dafür sorgen, dass das Erbe anders als gewünscht verteilt wird.“ So vergessen Laien schnell, dass womöglich ein geänderter Grundbucheintrag notwendig werden könnte. Oder es gibt eine schwammige Formulierung und damit ein Schlupfloch, nach dem die Wünsche des Erblassers nicht im Detail umgesetzt werden müssen.

„Wenn ein Testament durch einen Fehler nicht anerkannt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei rückt dann eine Frage in den Fokus: Was war der Wille des Erblassers?“, sagt der Experte. Für solche Fälle sei es immer hilfreich, wenn man die Entscheidung etwas vorlagert. Wenn etwa in einer Vorsorgevollmacht bestimmt ist, dass sich eine bestimmte Vertrauensperson um den Hund kümmert, wenn man selbst zum Beispiel durch einen Unfall nicht in der Lage dazu ist, dann könnte das auch dem Willen des Erblassers im Testament entsprechen. Letztlich geben Testament und Vollmacht dem Tierhalter aber auch einfach die Gewissheit, dass sich jemand um das geliebte Heimtier kümmert. IVH

Mantrailing im Schullandheim

Mantrailing im Schullandheim

Mantrailing im Schullandheim – ein tierischer Lernnachmittag

In dieser Woche wartete im Schullandheim Pottenstein ein besonderes Highlight auf die Schülerinnen und Schüler der Montessorischule Lauf: Ein spannender Aktionsnachmittag rund um das Thema Suchhunde!

Zunächst ging es theoretisch los: Wie gehe ich richtig auf einen Hund zu? Wie gebe ich einem Hund ein Leckerli? Was mache ich, wenn ein Hund bellt oder unsicher wirkt? Gemeinsam wurden wichtige Regeln im Umgang mit Hunden erarbeitet und gelernt, auf ihre Körpersprache zu achten.

Dann kam die große Überraschung: Vier Mantrailer-Teams der Arbeitsgemeinschaft Mantrailing aus Kronach besuchten die Schülerinnen und Schüler mit ihren Hunden – eine bunt gemischte Truppe aus erfahrenen Spürnasen und auch Anfängern. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde und spannenden Einblicken in die Arbeit der Suchhunde wurden die Kinder in Kleingruppen aufgeteilt. Immer zwei Kinder durften sich im Gelände verstecken, während ein Hund anhand eines Geruchsartikels – zum Beispiel einem Socken – ihre Spur aufnahm.

Die übrigen Kinder verfolgten gespannt die Suche und beobachteten die Hunde aufmerksam bei ihrer Arbeit. Trotz des starken Windes gelang es jedem Hund, die versteckten Kinder zielsicher aufzuspüren – sehr zur Freude aller Beteiligten.

Zum Abschluss durften die Kinder die Hunde näher kennenlernen, sie füttern, streicheln und viele Fragen an die Hundeführerinnen und Hundeführer stellen.

Ein herzliches Dankeschön an die engagierten Teams der Arbeitsgemeinschaft Mantrailing, die diesen lehrreichen und erlebnisreichen Nachmittag möglich gemacht haben.